Stiftungszweck

Stiftungszweck

Folgende Maßnahmen und Projekte werden durch die Steffen Lohrer Stiftung gefördert (Auszug aus der Satzung):

1.) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Komplementärmedizin und von ganzheitlichen, natürlichen oder alternativen Heilverfahren, die Aufklärung und Beratung über alternative Behandlungsmethoden sowie die Aus- und Weiterbildung von Therapeuten. Darüber hinaus fördert die Stiftung die Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Komplementärmedizin sowie mildtätige Zwecke. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (AO) und ist selbstlos tätig.


2.) Der gemeinnützige Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von

a.| Maßnahmen zur öffentlichen Aufklärung und Informationen über die Möglichkeiten und Grenzen von komplementären Heilverfahren und Methoden zur Bewusstseinssteigerung, insbesondere durch Veranstaltungen, Kongresse, Publikationen und Filme;

b.| Maßnahmen zur Beratung von Patienten oder derer Angehörigen bei der Wahl einer geeigneten Therapie und eines qualifizierten Therapeuten im Bereich von ganzheitlichen Heilmethoden;

c.| Projekten, die sich positiv auf Körper, Geist oder Seele auswirken (z.B. Yoga, Meditation etc.);

d.| Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Naturheilverfahren, ganzheitlichen Heilweisen und Methoden zur positiven Bewusstseinsentwicklung;

 

e.| Einrichtungen, die Hilfesuchenden aussichtsreiche therapeutische Ergänzungen zu konventioneller Medizin aufzeigen und zu dauerhafter Gesundheit beitragen (z.B. durch Homöopathie, Akupunktur);

f.| Forschungsprojekten über Bedingungen und Wirkungen von alternativen Heilweisen sowie deren medizinisch-wissenschaftliche Dokumentation;

g.| Maßnahmen und Projekten zur Einbeziehung von energetischen oder geistigen Heilweisen (im Sinne einer Genesungshilfe auf geistigem Wege) in das Gesundheitswesen;

h.| Maßnahmen zur Integration von alternativen Heilmethoden in die konventionelle Medizin;

i.| Projekten zur Zusammenarbeit zwischen Therapeuten, Ärzten und anderen in Heilberufen tätigen Personen;

j.| geeigneten Maßnahmen zur Ermittlung und Veröffentlichung herausragender Therapeuten und Heiler;

k.| Projekten zur Durchsetzung eines ethischen Verhaltenskodex für Therapeuten;

l.| Stipendien im Bereich Komplementärmedizin.


3.) Der mildtätige Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von

a.| Projekten und Einrichtungen im Bereich der Komplementärmedizin für kranke Menschen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (z.B. durch Homöopathie, Akupunktur);

b.| direkter Unterstützung von erkrankten Menschen die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands bei gleichzeitiger finanzieller Bedürftigkeit auf die Hilfe anderer angewiesen sind (z.B. Zuschüsse für Behandlungskosten).